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Brandschutzschulungen

Brandschutzschulungen nach ASR A 2.3 in Ihrem Unternehmen / Ihrer Praxis

  • Erfahren Sie, welche Brandschutzmaßnahmen Brände bereits im Vorfeld verhindern können.
  • Wenden Sie alle Maßnahmen im Brandfall richtig an.
  • Gesetzliche Vorschriften zum Brandschutz kennen und verstehen.
  • Gefahrenpotentiale und präventive Brandschutzmaßnahmen kennenlernen.

Die Brandschutzschulung muss laut der UVV VBG 1 (BGAV1) im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich erfolgen. Hier kommen § 4, § 22, § 12 des Arbeitsschutzgesetzes zur Wirkung.

Fordern Sie noch heute ein kostenloses Angebot für Ihre Brandschutzschulung an.

Brandschutz-Unterweisungen durch den Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden jährlich im Brandschutz zu unterweisen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren.
Auch bei einer Neueinstellung oder wenn neue Auszubildende anfangen, ist eine Unterweisung zu vollziehen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Fordern sie noch heute unser Angebot an.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rönnau gerne zur Verfügung.
Telefon: 04384 59282-24
E-Mail: schulungen@roennau-feuerschutz.de

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