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Professionelle Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
in Norddeutschland von Rönnau Feuerschutz mit Sitz in Selent in der Nähe von Kiel und Plön

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?

Grundsätzlich sind zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einem das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die zuständige Baubehörde.

Ein Flucht- und Rettungsplan ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung immer dann erforderlich, wenn dies „Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätten erforderlich machen“.

Nach ASR A2.3 ist das insbesondere der Fall, wenn

  • Die Flucht- und Rettungswegführung unübersichtlich ist (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume etc.)
  • Sich im Gebäude viele ortsunkundige Personen bewegen
  • Im Gebäude von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen werden muss (z.B. brandgefährdete, explosionsgefährdete, giftstoffgefährdete Räume, etc.) und
  • Von benachbarten Gebäuden eine besondere Gefährdung ausgeht.

Laut DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ macht weitere Angaben dazu, wann ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich wird.

Rönnau Feuerschutz - Unser Standort in Selent

Bei Unternehmen

  • Mit großer räumlicher Ausdehnung
  • Mit weitläufigen Produktionsstätten
  • In denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten.

Außerdem nennt die DGUV-Regel 100-001 explizit Schulen und Kindergarteneinrichtungen, als Einrichtungen, in welchen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist.

Insgesamt ist ein Flucht- und Rettungsplan ein zentraler Baustein in der Sicherheitsstruktur und eine ethische Verpflichtung, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen.

Wan ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich - Rönnau Feuerschutz

Sie benötigen einen Flucht- und Rettungsplan?

Diese Angaben und Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

Für die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans, benötigen wir vorab eine Zeichnung des Grundrisses Ihres Gebäudes mit Maßangaben, um abwägen zu können, welchen zeitlichen Rahmen wir einplanen müssen.

Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans erfordert eine gründliche Analyse der baulichen Gegebenheiten und der individuellen Bedürfnisse. Hierbei müssen die örtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Dieser Prozess beinhaltet die Erstellung detaillierter Grundrisse des Gebäudes, die Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen, sowie die Positionierung von Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöschern, Brandmeldern und Erste Hilfe Ausrüstung.

Zudem ist es auch wichtig, um entscheiden zu können, wie viele Flucht- und Rettungspläne erstellt werden müssen. Bei mehreren Etagen beispielsweise, müssen pro Etage ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden.

Sobald wir Ihre Zeichnungen erhalten haben, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Erforderliche Unterlagen für Ihren Flucht- und Rettungsplan - Rönnau Feuerschutz

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?

Die Kosten für die Flucht- und Rettungspläne richten sich nach:

  • Anzahl der Geschosse
  • m² Fläche pro Geschoss
  • Komplexität des Gebäudes
  • Anzahl der benötigten Pläne
  • Qualität der Planvorlage

In diesem sind dann alle notwendigen Schritte angegeben, die zu einer Erstellung notwendig sind.

Dies beinhaltet auch eine Begehung des Gebäudes, um sicherheitsrelevante Erste Hilfe und Brandschutzobjekte, detailliert in den Flucht- und Rettungsplan übernehmen zu können. Einen Termin dazu werden wir mit Ihnen selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail absprechen.

Nachdem der Flucht- und Rettungsplan erstellt wurde, liefern wir diesen im Umkreis von 50KM persönlich an.

Der Plan wird dann im DIN A3 Format in einem Alu-Klapprahmen geliefert. Dieser kann dann von einem Hausmeister oder einer anderen befugten Person angebracht werden. Den Service bieten wir Ihnen auch an. Dann würde ein Monteur zu Ihnen kommen und bei der Auslieferung, den Plan direkt mit anbringen.

Die Anbringungshöhe ist i.d.R. 1,60m vom Fußboden bis zur Planmitte.

Für die Anbringung der Flucht- und Rettungspläne sind Anbringungsorte zu wählen, an denen sich Personen länger aufhalten, verweilen oder informieren.

Das sind z.B.

  • In der Nähe von Treppen und Aufzügen
  • Im Eingangsbereich
  • Im Zugangsbereich zu einzelnen Geschossen
  • In Versammlungsräumen, z.B. Speisesaal, Gemeinschaftsküchen, Umkleiden
  • Zimmerpläne z.B. in jedem Hotelzimmer
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan

Aktualisierung Ihrer Flucht- und Rettungspläne 

Ein Flucht- und Rettungsplan sollte alle 2 Jahre aktualisiert werden. Die Aktualisierung des Plans ist ein kontinuierlicher Prozess. Veränderungen in der Gebäudestruktur, Renovierungen oder Erweiterungen erfordern Anpassungen des Plans, um sicherzustellen, dass er stets den höchsten Sicherheitsstandards entspricht. Dies beinhaltet auch die Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsausrüstung wie Feuerlöscher und Brandmelder.

Nach Ablauf der 2 Jahresfrist, werden wir auf Sie zukommen, um den Plan zu aktualisieren.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an, gerne beraten wir Sie persönlich.

Aktualisierung Ihrer Flucht- und Rettungspläne
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